URK 20/840 Urkunde des römischen Königs Sigmund für die Städte und Länder Luzern Zug, Uri, Schwyz, Unterwalden und Glarus, dass sie aller Verpflichtungen gegen den Herzog Friedrich von Österreich und seine Nachkommen, den sie als im Bannfluch und als Majestätsverbrecher bekriegen sollen, enthoben

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:URK 20/840
Titel:Urkunde des römischen Königs Sigmund für die Städte und Länder Luzern Zug, Uri, Schwyz, Unterwalden und Glarus, dass sie aller Verpflichtungen gegen den Herzog Friedrich von Österreich und seine Nachkommen, den sie als im Bannfluch und als Majestätsverbrecher bekriegen sollen, enthoben seien und allein unmittelbar unter dem Reiche stehen und ihm angehören.
Entstehungszeitraum:15.04.1415
Entstehungszeitraum, Anm.:Konstanz, 1415 des nechsten montags nach dem suntag, so man singet in der heiligen kirchen misericordia domini.
Archivalienart:Urkunde
Stufe:Archiveinheit

Angaben zu Inhalt und Struktur

Siegler:Sigmund, König.
Trägermaterial:Pergament

Angaben zur Benutzung

Sprache / Schrift:Deutsch
Physische Beschaffenheit:gut

Angaben zu verwandtem Material

Kopien bzw. Reproduktionen:COD 1080, fol. 204v.
Verwandtes Material:Vgl. Vidimierung von 1447 in URK 16/742, 747-750.
Veröffentlichungen:Eidgenössische Abschiede I, 147; Segesser, Rechtsgeschichte I, 289-291.
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1445
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=1109106
 
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