URK 193/2825 Urteil der eidgenössischen Orte, dass die Vogtsteuer von Sins und Rüssegg nicht verteilt werde, sondern gesamthaft soll gegeben werden., 1490.06.04 (Archiveinheit)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:URK 193/2825
Titel:Urteil der eidgenössischen Orte, dass die Vogtsteuer von Sins und Rüssegg nicht verteilt werde, sondern gesamthaft soll gegeben werden.
Entstehungszeitraum:04.06.1490
Entstehungszeitraum, Anm.:1490 uff fritag in der pfingst wuchen.
Archivalienart:Urkunde
Stufe:Archiveinheit

Angaben zu Inhalt und Struktur

Siegler:Luzern, Stadt.
Trägermaterial:Pergament

Angaben zur Benutzung

Sprache / Schrift:Deutsch
Physische Beschaffenheit:beschädigt; Flecken
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1520
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=1108983
 
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