URK 184/2707 Schultheiss und Rat der Stadt Luzern erteilen der Gemeinde Rickenbach auf ihr Gesuch folgende Urkunde: Bei Verkauf von Gütern, die Gerechtigkeiten sind, fallen die Gerechtigkeiten an den Käufer, nicht aber an die Gemeinde; solche, die in die Gemeinde ziehen, bezahlen in den Gemeindsse

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Angaben zur Identifikation

Signatur:URK 184/2707
Titel:Schultheiss und Rat der Stadt Luzern erteilen der Gemeinde Rickenbach auf ihr Gesuch folgende Urkunde: Bei Verkauf von Gütern, die Gerechtigkeiten sind, fallen die Gerechtigkeiten an den Käufer, nicht aber an die Gemeinde; solche, die in die Gemeinde ziehen, bezahlen in den Gemeindsseckel einen Einzug; die Hintersässen sind nicht verpflichtet, das jährlich begehrte Hintersässengeld zu bezahlen; wenn ein Vater mehrere Söhne hinterlässt, fällt die Gerechtsame auf den, der gerade das Gut besitzt, auf dem die Gerechtigkeit haftet.
Entstehungszeitraum:10.12.1673
Archivalienart:Urkunde
Stufe:Archiveinheit

Angaben zu Inhalt und Struktur

Siegler:Luzern, Stadt.
Trägermaterial:Pergament

Angaben zur Benutzung

Sprache / Schrift:Deutsch
Physische Beschaffenheit:gut; Verfärbungen
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1703
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=1108839
 
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