URK 172/2469 Erkanntnis von Schultheiss und Rat der Stadt Luzern, dass Uriel Herbort, Mitglied des Grossen Rats von Bern, seine Twingsgerechtigkeiten und Zinsen an verschiedenen Orten der Grafschaft Willisau weiterhin nutzen dürfe., 1588.01.04 (Archiveinheit)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:URK 172/2469
Titel:Erkanntnis von Schultheiss und Rat der Stadt Luzern, dass Uriel Herbort, Mitglied des Grossen Rats von Bern, seine Twingsgerechtigkeiten und Zinsen an verschiedenen Orten der Grafschaft Willisau weiterhin nutzen dürfe.
Entstehungszeitraum:04.01.1588
Entstehungszeitraum, Anm.:1588 montags vor der heilligen dry königen tag.
Archivalienart:Urkunde
Stufe:Archiveinheit

Angaben zu Inhalt und Struktur

Siegler:Luzern, Stadt.
Trägermaterial:Pergament

Angaben zur Benutzung

Sprache / Schrift:Deutsch
Physische Beschaffenheit:Flecken; gut

Angaben zu verwandtem Material

Veröffentlichungen:Abschrift s. Urbar von 1578 (fol. 95).
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1618
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=1108618
 
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