URK 166/2405 Hans Wirz, Schultheiss von Willisau entscheidet anstatt von Hans Bircher, Landvogt von Willisau, in der Beschwerde des Klostes Einsiedeln, dass einige Gotteshausleute zu Dagmersellen den Rechten und Freiheiten des Klosters entgegen handeln, indem sie nicht im Mai und Herbst an den Ger

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Angaben zur Identifikation

Signatur:URK 166/2405
Titel:Hans Wirz, Schultheiss von Willisau entscheidet anstatt von Hans Bircher, Landvogt von Willisau, in der Beschwerde des Klostes Einsiedeln, dass einige Gotteshausleute zu Dagmersellen den Rechten und Freiheiten des Klosters entgegen handeln, indem sie nicht im Mai und Herbst an den Gerichten erscheinen, dem Ammann nicht huldigen und Gotteshausgüter nach Belieben verkaufen und vertauschen; Bestätigung des Klosters in seinen Freiheiten und Gerechtigkeiten.
Entstehungszeitraum:02.12.1532
Entstehungszeitraum, Anm.:1532 uff mentag nach sant Andres tag.
Archivalienart:Urkunde
Stufe:Archiveinheit

Angaben zu Inhalt und Struktur

Siegler:Hans Wirz, Schultheiss von Willisau.
Trägermaterial:Pergament

Angaben zur Benutzung

Sprache / Schrift:Deutsch
Physische Beschaffenheit:Flecken
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1562
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=1108508
 
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