URK 163/2363 Schultheiss, Rat und Vertreter aller Gemeinden und Gerichte der Grafschaft Willisau zedieren Luzern das Recht auf den Bezug des Umgeldes in der früheren Höhe und auf die Wiedererhebung des Zolles zu Reiden. Dafür hoffen sie, dass ihnen die Neuanstellung der Zinsgülten gestattet werde.

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Angaben zur Identifikation

Signatur:URK 163/2363
Titel:Schultheiss, Rat und Vertreter aller Gemeinden und Gerichte der Grafschaft Willisau zedieren Luzern das Recht auf den Bezug des Umgeldes in der früheren Höhe und auf die Wiedererhebung des Zolles zu Reiden. Dafür hoffen sie, dass ihnen die Neuanstellung der Zinsgülten gestattet werde.
Entstehungszeitraum:06.10.1662
Entstehungszeitraum, Anm.:1662 den sechßten tag wein monats.
Archivalienart:Urkunde
Stufe:Archiveinheit

Angaben zu Inhalt und Struktur

Siegler:Willisau, Grafschaft und Stadt.
Trägermaterial:Papier

Angaben zur Benutzung

Sprache / Schrift:Deutsch
Physische Beschaffenheit:gut

Angaben zu verwandtem Material

Veröffentlichungen:RQ Vogtei Willisau I, Nr. 154.
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1692
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=1108430
 
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