URK 162/2346 Schultheiss und Rat der Stadt Luzern entscheiden einen Streit zwischen dem Pfarrer von Ufhusen, Balthasar Ziegler, und der Gemeinde Ufhusen dahin, dass die Gemeinde bei Erledigung der Pfründe den Priester ernennen dürfe, dass sie aber kein Recht habe ihn abzusetzen, solange der Priest

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Angaben zur Identifikation

Signatur:URK 162/2346
Titel:Schultheiss und Rat der Stadt Luzern entscheiden einen Streit zwischen dem Pfarrer von Ufhusen, Balthasar Ziegler, und der Gemeinde Ufhusen dahin, dass die Gemeinde bei Erledigung der Pfründe den Priester ernennen dürfe, dass sie aber kein Recht habe ihn abzusetzen, solange der Priester sich unklagbar aufführt, dass die Gemeinde verpflichtet sei, dem Pfarrer den Zehnten zu entrichten und dass es in Bezug auf die Appellationen beim Twingrodel zu verbleiben habe.
Entstehungszeitraum:27.06.1611
Entstehungszeitraum, Anm.:1611 montags vor sant Peter und Pauls tag.
Archivalienart:Urkunde
Stufe:Archiveinheit

Angaben zu Inhalt und Struktur

Siegler:Luzern, Stadt.
Trägermaterial:Pergament

Angaben zur Benutzung

Sprache / Schrift:Deutsch
Physische Beschaffenheit:Flecken; zerknittert
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1641
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=1108414
 
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