URK 145/2132 Rechtsspruch von Schultheiss und Rat der Stadt Luzern über den Streit zwischen den Brüdern Henselin und Wilhelm von Stans einerseits und denen von Entlebuch andererseits, betreffend die siebzehn Pfund Geldes auf der äussern Steuer von Wolhusen, die erstere gestützt auf die Kaufbriefe

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:URK 145/2132
Titel:Rechtsspruch von Schultheiss und Rat der Stadt Luzern über den Streit zwischen den Brüdern Henselin und Wilhelm von Stans einerseits und denen von Entlebuch andererseits, betreffend die siebzehn Pfund Geldes auf der äussern Steuer von Wolhusen, die erstere gestützt auf die Kaufbriefe der Anna von Iberg und der Mechthild von Kloten ansprechen.
Entstehungszeitraum:13.01.1392
Entstehungszeitraum, Anm.:1392 an sant Hilarien tag.
Archivalienart:Urkunde
Stufe:Archiveinheit

Angaben zu Inhalt und Struktur

Siegler:Luzern, Stadt.
Trägermaterial:Pergament

Angaben zur Benutzung

Sprache / Schrift:Deutsch
Physische Beschaffenheit:gut

Angaben zu verwandtem Material

Veröffentlichungen:Segesser, Rechtsgeschichte I, 607; Online SSRQ LU II/3, Nr. 10
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1422
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=1108042
 
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