URK 122/1838 Das Gemeinwesen der Gemeinde Baldegg war in Zerfall geraten. Auf ihr Gesuch nun wird von Schultheiss und Rat der Stadt Luzern folgende Ordnung erteilt: \ 1. Da den 15 Gerechtigkeiten durch Zerstückelung der völlige Untergang droht, sollen die Genossen der Gemeinde diese in 3 und 4 Tei

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Angaben zur Identifikation

Signatur:URK 122/1838
Titel:Das Gemeinwesen der Gemeinde Baldegg war in Zerfall geraten. Auf ihr Gesuch nun wird von Schultheiss und Rat der Stadt Luzern folgende Ordnung erteilt:
1. Da den 15 Gerechtigkeiten durch Zerstückelung der völlige Untergang droht, sollen die Genossen der Gemeinde diese in 3 und 4 Teile abgeteilten Gerechtigkeiten nach und nach an sich zu ziehen suchen, und in ganze oder halbe Einheiten abteilen.
2. Wenn Fremde oder Einheimische eine ganze oder halbe Gerechtigkeit käuflich an sich bringen, sollen sie als Einzug 8 Gulden bezahlen. Den Genossen bleibt aber der Zug nach Landesrecht vorbehalten. Für Krautlehen (Unterlehen) ist kein Einzug zu bezahlen.
3. Wenn ein Genosse das Seinige verkauft oder dessen verlustig wird, ist er als Tauner zu betrachten.
4. Eine ganze Gerechtigkeit darf nur 2 Feuerstätten, eine halbe aber nur eine Feuerstätte haben.
5. Die im Jahr 1638 errichtete und durch den Landvogt bestätigte Dorfordnung wird bestätigt.
Entstehungszeitraum:31.12.1735
Entstehungszeitraum, Anm.:1735 den 31ten tag christmonat.
Archivalienart:Urkunde
Stufe:Archiveinheit

Angaben zu Inhalt und Struktur

Siegler:Luzern, Stadt.
Trägermaterial:Pergament

Angaben zur Benutzung

Sprache / Schrift:Deutsch
Physische Beschaffenheit:gut
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1765
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=1107721
 
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