URK 120/1798 Schiedsspruch in Bern über den Prozess zwischen Heinrich von Lütishofen von Basel und Schultheiss und Rat von Luzern, gemäss dem Luzern die Brücke in Emmenbrücke haben soll gemäss kaiserlichem Privileg und von "gewerds" wegen; wird sie schadhaft oder unbrauchbar, so mag Herr von Lütis

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:URK 120/1798
Titel:Schiedsspruch in Bern über den Prozess zwischen Heinrich von Lütishofen von Basel und Schultheiss und Rat von Luzern, gemäss dem Luzern die Brücke in Emmenbrücke haben soll gemäss kaiserlichem Privileg und von "gewerds" wegen; wird sie schadhaft oder unbrauchbar, so mag Herr von Lütishofen sein Fahr wieder brauchen.
Der Spruchbrief enthält den ganzen Prozess, Klage, Antwort, Replik und Duplik, und zugleich noch Streitigkeiten des Herrn von Lütishofen mit der Stadt Luzern über das Lehen der Herrschaft.
Entstehungszeitraum:22.03.1437
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Archivalienart:Urkunde
Stufe:Archiveinheit

Angaben zu Inhalt und Struktur

Siegler:Bern, Stadt.
Trägermaterial:Pergament

Angaben zur Benutzung

Sprache / Schrift:Deutsch
Physische Beschaffenheit:gut

Angaben zu verwandtem Material

Veröffentlichungen:Segesser, Rechtsgeschichte I, 423.
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1467
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=1107685
 
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