PA 601/115 Im Namen des. Landvogts von Willisau, Hans Ritzi, erkennen Schultheiss Hans von Mettenberg und das Gericht von Willisau auf Verlangen des Mathias v. Briseck im Namen der Zunft zum Safran zu Luzern, dass Michel Gasser von Nördlingen die Ausübung des Krämerberufes auf dem Gebiete der Graf

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:PA 601/115
Titel:Im Namen des. Landvogts von Willisau, Hans Ritzi, erkennen Schultheiss Hans von Mettenberg und das Gericht von Willisau auf Verlangen des Mathias v. Briseck im Namen der Zunft zum Safran zu Luzern, dass Michel Gasser von Nördlingen die Ausübung des Krämerberufes auf dem Gebiete der Grafschaft Willisau untersagt sei, und dass dieser einen Eid zu schwören habe, niemals Angehörige des Standes Luzern vor ein fremdes Gericht ziehen zu wollen. Kopie von Dr. J. L. Brandstetter. Undatiert. Pp. Msc. Form. 36 x 22,5 cm 2 fol. Orig. Pg. Urkunde im Safran-Archiv in Luzern. Siegel fehlt. (C. Nr. 105)
Entstehungszeitraum:29.06.1454
Konkordanz:PA 15759/759
Archivalienart:Akte
Stufe:Archiveinheit
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1484
Erforderliche Bewilligung:siehe Zugangsbestimmungen bei Akzession
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=1047893
 
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