PA 582/242 Beschluss der Twinggemeinde Sulz, dass ein Twinggenosse nicht mehr als eine Gerechtigkeit haben könne und dass bei Verkauf von Liegenschaften an Fremde Käufer und Verkäufer den Einzug zu entrichten habe, 1700, April 5.; \ Beschlüsse der Twinggenossen betreffend Liegenschaftsverkäufe un

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:PA 582/242
Titel:Beschluss der Twinggemeinde Sulz, dass ein Twinggenosse nicht mehr als eine Gerechtigkeit haben könne und dass bei Verkauf von Liegenschaften an Fremde Käufer und Verkäufer den Einzug zu entrichten habe, 1700, April 5.;
Beschlüsse der Twinggenossen betreffend Liegenschaftsverkäufe und Sicherung des Sulzerwaldes, 1700, Mai 23.;
Umschreibung der Marchen des Zehntens der Gemeinde Sulz, der der Herrschaft Heidegg zugehört (Kopie), 1770, Mai 21.
Entstehungszeitraum:1700 - 1770
Konkordanz:PA 718/14724-14726
Archivalienart:Akte
Stufe:Archiveinheit
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1800
Erforderliche Bewilligung:siehe Zugangsbestimmungen bei Akzession
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

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