PA 578/29 Schultheiss und Rat zu Luzern bestätigen ein appelliertes landvögtliches Urteil von Willisau, mit dem auf Einsprache der Bürgerschaft daselbst dem Hans Manig verboten wird, auf dem Gut Sottiken ein Haus zu bauen, und verfügen zusätzlich, dass ausserhalb der Stadt in der Pfarrei Willisau

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Angaben zur Identifikation

Signatur:PA 578/29
Titel:Schultheiss und Rat zu Luzern bestätigen ein appelliertes landvögtliches Urteil von Willisau, mit dem auf Einsprache der Bürgerschaft daselbst dem Hans Manig verboten wird, auf dem Gut Sottiken ein Haus zu bauen, und verfügen zusätzlich, dass ausserhalb der Stadt in der Pfarrei Willisau ohne besondere Bewilligung niemand ein neues Haus bauen dürfe.
Entstehungszeitraum:03.04.1675
Konkordanz:29
Archivalienart:Urkunde
Stufe:Archiveinheit
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1705
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=1039969
 
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