PA 578/26 Schultheiss und Rat zu Luzern erlauben der Bürgerschaft Willisau, etliche gekaufte Matten zu ihrer Allmend bei der Rossgasse auszuschlagen; doch muss als Zehntersatz ein Bodenzins entrichtet und Landvogt, Stadtschreiber und Grossweibel das Allmendgenossenrecht eingräumt werden. - Nachtra

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Angaben zur Identifikation

Signatur:PA 578/26
Titel:Schultheiss und Rat zu Luzern erlauben der Bürgerschaft Willisau, etliche gekaufte Matten zu ihrer Allmend bei der Rossgasse auszuschlagen; doch muss als Zehntersatz ein Bodenzins entrichtet und Landvogt, Stadtschreiber und Grossweibel das Allmendgenossenrecht eingräumt werden. - Nachtrag 1663 Juni 9.: Ferner wird der Anbau von Getreide auf dieser Allmend und die Verrechnung eines allfälligen Zehntertrags mit dem Bodenzins gestattet.
Entstehungszeitraum:10.09.1657 - 09.06.1663
Konkordanz:26
Archivalienart:Urkunde
Stufe:Archiveinheit
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1693
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=1039966
 
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