AKT 31 Fach 1 (Diplomatie), 1843-1901 (Bestand)
Archivplan-Kontext
CH StALU Staatsarchiv des Kantons Luzern, 12. Jh. (ca.)-21. Jh. (Archiv)
Staatliche Bestände (Historische Bestände, Pertinenz-System) (Tektonik)
Akten: Archiv 3, 1848 (ca.)-1902 (ca.) (Tektonik)
AKT 31 Fach 1 (Diplomatie), 1843-1901 (Bestand)
Bundesverfassung, 1848.01.18-1898.11.25 (Gruppe)
AKT 32 Fach 2 (Staatsverwaltung), 1825-1902 (Bestand)
Angaben zur Identifikation
Signatur:
AKT 31
Signatur-Bereich:
AKT 31/1-427
Titel:
Fach 1 (Diplomatie)
Entstehungszeitraum:
1843 - 1901
Stufe:
Bestand
Angaben zum Umfang
Laufmeter:
2,50
Angaben zu Inhalt und Struktur
Inhalt:
Bundesverfassung 1848, mit Abänderungen und Revisionen bis 1898. Organisatorische Bestimmungen 1860-1899. Landesgrenzen zu Deutschland und Frankreich 1859-1895. Neutralität 1848-1883. Internierungen im deutsch-französischen Krieg 1870-1873. Bundesbehörden 1848-1900. Bundesrechtspflege 1848-1899.
Diplomatischer Verkehr mit dem Ausland und mit den Kantonen 1848-1899, darunter Zehntloskäufe vom Kloster Muri 1849-1869. Bundesfinanzen 1849-1899. Krankenversicherung, Unfallversicherung und Militärversicherung 1893-1899. Völkerrechtliche Institute 1881-1896 (Schweizerisches Rotes Kreuz 1881-1896, Ständiger Internationaler Gerichtshof 1882).
Angaben zur Benutzung
Findhilfsmittel:
REP 33/1 (Archiv 3, Diplomatie). REP 33/2 (Ausland, altes Repertorium).
(älteres Verzeichnis in das Archivsystem importiert 2008)
Weitere Bemerkungen
Bemerkung:
Vorbemerkungen (aus dem gedruckten Repertorium)
Die Gliederung der Aktenbestände des Staatsarchivs Luzern in Fächer (1-9/12) geht zurück auf das Archivreglement vom 14.11.1834. Diese Einteilung behielt grundsätzlich ihre Gültigkeit bis in die 60er Jahre des 20. Jahrhunderts, d.h. bis zum Übergang vom Pertinenz- zum Provenienzsystem. Die Unterteilung des gesamten Aktenbestandes in Archivkörper (Archiv 1-4) wurde auch mit dem Reglement von 1834 grundgelegt. Damals gab es das alte Archiv (-1798) und das neue Archiv (ab 1798). Die heutige Gliederung der Pertinenzbestände in vier Archivkörper und neun resp. dreizehn Fächer wurde mit dem Archivreglement vom 15.04.1957 endgültig fixiert. Damals wollte man noch mit dem Jahre 1950 das Archiv 5 beginnen lassen.
Die innere Gliederung der Fächer von Archiv 3 (1848-1900) und Archiv 4 (1900-1950/60) wurde selbstverständlich den neuen politischen und dadurch bedingten verwaltungsinternen Gegebenheiten an-gepasst. Zuletzt geschah dies für die Fächer 1,2,3 und 8 durch Gottfried Bachmann in den Jahren 1951 bis 1959. Die Repertorisierung der Akten Archiv 3 Fach 1 bis 3 durch Sonja Bolliger folgt mit ganz kleinen Ausnahmen der Ordnung Bachmanns, die in erster Linie eine theoretische Systematik war und nur bedingt auf Grund der tatsächlich vorhandenen Akten erarbeitet worden ist.
Luzern, 10.1982 A. Gössi
Benutzung
Schutzfristende:
31.12.1931
Erforderliche Bewilligung:
Keine
Physische Benützbarkeit:
Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:
Öffentlich
URL für diese Verz.-Einheit
URL:
https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=74807
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