PS 161/5 Urteil im Streit zwischen Aesch und Nebikon um die Feldfahrt der Schweine usw. der eingeschlagenen Höfe \ \ 1576 Oktober 20 (Samstag nach St. Luxen Tag, des heiligen Evangelisten) Schultheiss und Rat zu Willisau Urkunden, dass vor ihnen erschienen sind Hans Schultheis und sein Sohn(?) T

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:PS 161/5
Titel:Urteil im Streit zwischen Aesch und Nebikon um die Feldfahrt der Schweine usw. der eingeschlagenen Höfe

1576 Oktober 20 (Samstag nach St. Luxen Tag, des heiligen Evangelisten) Schultheiss und Rat zu Willisau Urkunden, dass vor ihnen erschienen sind Hans Schultheis und sein Sohn(?) Thoman(?) Schulthes im Namen derer von Aesch als Kläger, so dann Jacob Jörge, Hans Genffer und Melcher Jörgi im Namen der Gemeinde Nebikon.
Streitgegenstand: Feldfahrt der eingeschlagenen Höfe (d.h. Steckhöfe) mit den Schweinen und anderm Vieh der Eicheln halb.
Erkannt: Das Holz und die Feldfahrt(?) soll denen von Nebikon bleiben. In gleicher Weise sollen die von Nebikon gegenüber denen von Aesch keine Rechte geltend machen dürfen. Es siegelt Johannes Amrein, Schultheiss zu Willisau, mit seinem eigenen Sekretsiegel.

Original: Gemeindearchiv Nebikon. Alte Nummer 13 8. Pergament. Infolge Einwirkung der Feuchtigkeit ist der Text teilweise schwer oder nicht lesbar. 32,7 cm x 7,9 cm. Pergamentstreifen für Siegel hängt, Siegel selbst fehlt.
Dorsualnotiz: "Urkundt zwüschen denen von Nebickenn ... die vonn Aesch anderstheils". "Nr. 138".
Entstehungszeitraum:20.10.1576
Archivalienart:Akte
Stufe:Archiveinheit
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1606
Erforderliche Bewilligung:siehe Zugangsbestimmungen bei Akzession
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=1522992
 
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