Signatur: | PS 2/1 |
Titel: | Luzern, zum Roten Turm, Haus Werchlaubengasse 1 Vor dem Schultheissen und dem Rat der Stadt Luzern bekennt Burger Hans Russz, dass er in Luzern ein Haus und ein Höfli, das zu demselben Haus gehört, besitze. Dieses liegt in der "mehreren" Stadt und stösst "einhalb" an Klaus H«ters Haus und "anderhalb" an das "Gessli", das zum Salzhaus geht. Dieses Höfli war bisher nicht eingezäunt, auch nicht "ausgezeichnet", damit man sehe, dass das Höfli zum erwähnten Haus gehöre. Er bat, dass man dieses wieder zu seinen Handen kommen lassen solle und wünschte, dass man seine Briefe und Gewahrsamen verhöre. Kraft dieser Urkunde wird ihm vergönnt, das Höfli wie von Alter her weiter zu nutzen und zu niessen, zu schalten und zu walten. 1515 Februar 26
Photokopie, |
Entstehungszeitraum: | 26.02.1515 |
Archivalienart: | Akte |
Stufe: | Archiveinheit |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1545 |
Erforderliche Bewilligung: | siehe Zugangsbestimmungen bei Akzession |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=1522610 |
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