AKT 44/2294 Handhabung der Seuchenpolizei bei Tierkrankheiten: Regierungsrats-Beschluss und teilweise Abänderung. Korrespondenz betr. Stellvertreter Amtstierarzt von Zell. Verwendung von bedingt bankwürdigem und ungeniessbaren Fleisch als Viehfutter: Bundesrats-Beschluss. Zusammenstellung der Bund

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:AKT 44/2294
Titel:Handhabung der Seuchenpolizei bei Tierkrankheiten: Regierungsrats-Beschluss und teilweise Abänderung. Korrespondenz betr. Stellvertreter Amtstierarzt von Zell. Verwendung von bedingt bankwürdigem und ungeniessbaren Fleisch als Viehfutter: Bundesrats-Beschluss. Zusammenstellung der Bundesbeiträge. Verschärfte Kontrolle i.S. Gesundheitsscheine und Viehtransporte: Kreisschreiben des Polizei-Inspektorats. Korrespondenz
Entstehungszeitraum:1931 - 1932
Archivalienart:Akte
Stufe:Archiveinheit
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1962
Erforderliche Bewilligung:siehe Zugangsbestimmungen bei Akzession
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=1375243
 
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