AKT 411/140 Altersgrenze der Mitglieder des Erziehungsrates (1952). Gutachten des Staatsschreibers betr. Unterschied zwischen Rekurs und Beschwerde. Gutachten des Justizdepartementes zum Verhältnis Erziehungsgesetz-Beamtengesetz. Aufstellung über die Mehrbelastung des Kantons Luzern aus dem neuen

Archivplan-Kontext


Signatur:AKT 411/140
Titel:Altersgrenze der Mitglieder des Erziehungsrates (1952). Gutachten des Staatsschreibers betr. Unterschied zwischen Rekurs und Beschwerde. Gutachten des Justizdepartementes zum Verhältnis Erziehungsgesetz-Beamtengesetz. Aufstellung über die Mehrbelastung des Kantons Luzern aus dem neuen Erziehungsgesetz. Übertritt Primarschule-Kantonsschule. Luzerner Kinder im Kantonalen Erziehungsheim Hohenrain (Anzahl, Beiträge). Inhaltsverzeichnis zum Erziehungsgesetz.
Entstehungszeitraum:1952 - 1953
Archivalienart:Akte
Stufe:Archiveinheit
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1983
Erforderliche Bewilligung:siehe Zugangsbestimmungen bei Akzession
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

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