Signatur: | AKT 34/233 A |
Titel: | Stipendien Im Allgemeinen |
Entstehungszeitraum: | 1850 - 1899 |
Darin: | Reglement über die Austeilung und Verwendung der Stipendien. Das Fortmann'sche und Obertüfer'sche Stipendium für die Schüler des Gymnasiums und des Lyzeums. Das Propst Meyer'sche Stipendium für die Theologiestudenten. Das sog. Studentenalmosen teilweise auch an Realschüler auszahlbar, desgleichen der Stipendienfonds für arme Studierende. Stipendien für Lehramtskandidaten. Vorbehalt bei sämtlichen Stipendien, dass bei sittlichen Verfehlungen oder Trägheit jede weitere Auszahlung gesperrt und die bereits bezogenen Summen zur Rückzahlung verfallen seien. Die Rückzahlung ist auch vorgeschrieben, sobald der Stipendiat nach Studienabschluss sich in gehobener Position befindet. Weisungen für Theologen, resp. Theologiestudenten, das für sie speziell bestimmte Propst Meyer'sche Stipendium für sich zu beanspruchen und nicht andere Stiftungen (wie etwa das Fortmann'sche oder das Obertüfer'sche Stipendium, welche für weltliche Berufe geschaffen wurden). Vorschrift, dass zukünftig bei Stipendiengesuchen der amtliche Nachweis der Bedürftigkeit beigebracht werden müsse. Erklärung des Kirchendepartementes, dass aus dem Diözesanfonds keine Gelder für Stipendien abgezweigt werden dürfen. Testament des Prof. Johann Anton Hersche von Oberkirch zwecks Anschaffung von Strümpfen und Schuhen für arme Gymnasiasten. Die Propst Peyer'sche Stiftung. Stipendien für Maler und Bildhauer. Stiftung des Franz Josef Schaller, von Emmen, auf Wesemlin, Luzern, für arme Studenten. Stiftung des Küfers Hartmann in Hitzkirch für arme Theologiestudenten. |
Archivalienart: | Akte |
Stufe: | Archiveinheit |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1929 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=1200589 |
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