AS 53/203 Vor Gericht in Beregg nimmt Clewi zum Fankhus, Bürger zu Bern, Ammann des Stiftes Trub, Kundschaft auf, dass dem Abte von Trub in einem bestimmten Bezirke die Gerichtsbarkeit und das Recht zum Bezug der kleinen und grossen Geldbussen zustehe. Sieglers Jkr. Caspar von Scharnachthal, Herr

Archivplan-Kontext


Signatur:AS 53/203
Titel:Vor Gericht in Beregg nimmt Clewi zum Fankhus, Bürger zu Bern, Ammann des Stiftes Trub, Kundschaft auf, dass dem Abte von Trub in einem bestimmten Bezirke die Gerichtsbarkeit und das Recht zum Bezug der kleinen und grossen Geldbussen zustehe. Sieglers Jkr. Caspar von Scharnachthal, Herr zu Brandis Kastvogt von Trub und Rügsau. (03.07.1462)
Rechtsschriften im Streit zwischen Bern und Luzern im Streit wegen des Truberthales und Schangnau. Aus dem Luzerner Buche B im Staatsarchiv in Bern. (05.-06.1462)
Zürich. Urteil des Ritters Nikolaus von Scharnachthal und des alt Schultheissen Thüring von Ringeltingen, Zugesetzten im Streite zwischen den Städten Bern und Luzern wegen des Truberthals, Schangnau etc., dass der Spruch nicht nach eidgenössischem Rechte, sondern nach den Verträgen zwischen den beiden Orten entschieden werden müsse. (07.06.1463)
Entstehungszeitraum:03.07.1462 - 07.06.1463
Konkordanz:URK 886/18371-18373
Archivalienart:Akte
Stufe:Archiveinheit
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1493
Erforderliche Bewilligung:siehe Zugangsbestimmungen bei Akzession
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

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