AS 53/171 Schultheiss und Rat der Stadt Luzern erneuern ihren Angehörigen des Amtes Ruswil das Recht, das Amt des Amtsschreibers selbst mit einem aus ihren Reihen zu besetzen, behalten sich jedoch das Bestätigungsrecht vor. PpMsc. (22.03.1638) \ Erasmus Franziskus v. Hertenstein, Landvogt zu Ruswi

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:AS 53/171
Titel:Schultheiss und Rat der Stadt Luzern erneuern ihren Angehörigen des Amtes Ruswil das Recht, das Amt des Amtsschreibers selbst mit einem aus ihren Reihen zu besetzen, behalten sich jedoch das Bestätigungsrecht vor. PpMsc. (22.03.1638)
Erasmus Franziskus v. Hertenstein, Landvogt zu Ruswil, erlaubt auf Antrag von alt Landvogt Leopold Feer, Amtsweibel Johannes Keusch und Kilchmeyer Jakob Schmidlin dem Mr. Michael Imbach, Besitzer der Mühle zu Stalden im Kirchgang Ruswil, ein bei seinem Haus gelegenes, von niemanden beanspruchtes Stück Land an sich zu nehmen. PpMsc. (08.07.1651)
Schultheiss und Rat der Stadt Luzern erkennen in einem Rechtsstreit zwischen dem Stift Beromünster und den Erben des Peter Stirnimann von Hertzen-Erlach (Etzenerlen) im Amt Ruswil, bzw. den Vertretern des Amtes Ruswil, dass der Ehrschatz auch in Erbschaftsfällen zu leisten sei, wenn auch reduziert. PpMsc. (17.04.1670)
Entstehungszeitraum:22.03.1638 - 17.04.1670
Konkordanz:URK 885/18291-18293
Archivalienart:Akte
Stufe:Archiveinheit
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1700
Erforderliche Bewilligung:siehe Zugangsbestimmungen bei Akzession
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

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