AS 53/123 Schultheiss und Rat von Luzern ersuchen Bürgermeister und Rat von Basel für ihren Bürger Wilhelm Gessler sich dafür zu verwenden, dass der Bischof von Basel sich gegen ihn nach Wortlaut seiner besiegelten Schuldverschreibung verhalte. (12.06.1429) \ Verkommnis zwischen Luzern und Zürich,

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:AS 53/123
Titel:Schultheiss und Rat von Luzern ersuchen Bürgermeister und Rat von Basel für ihren Bürger Wilhelm Gessler sich dafür zu verwenden, dass der Bischof von Basel sich gegen ihn nach Wortlaut seiner besiegelten Schuldverschreibung verhalte. (12.06.1429)
Verkommnis zwischen Luzern und Zürich, dass die Reuss bei Ottenbach die Landmarche sein solle. (20.09.1429)
Schultheiss und Rat von Luzern danken Bürgermeister und Rat von Basel für die Warnung wegen Cunrad Schüchinger. Sie teilen mit, dass sie ihrem Wunsche gemäss wegen der Strassenräuber an den Herzog von Savoyen und den Bischof von Lausanne geschrieben haben. (29.11.1429)
Entstehungszeitraum:12.06.1429 - 29.11.1429
Konkordanz:URK 883/18167-18169
Archivalienart:Akte
Stufe:Archiveinheit
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1459
Erforderliche Bewilligung:siehe Zugangsbestimmungen bei Akzession
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=1165081
 
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