AS 53/49 König Wenzel erteilt Schultheiss, Rat und Burgern der Stadt Luzern die Freiheit oder den Bann über das Blut zu richten und gebietet allen Fürsten, Rittern, Knechten, Richtern und Amtsleuten, Städten und Gemeinden des Reiches, die von Luzern dabei zu unterstützen und zu schützen. PpMsc. (1

Archivplan-Kontext


Signatur:AS 53/49
Titel:König Wenzel erteilt Schultheiss, Rat und Burgern der Stadt Luzern die Freiheit oder den Bann über das Blut zu richten und gebietet allen Fürsten, Rittern, Knechten, Richtern und Amtsleuten, Städten und Gemeinden des Reiches, die von Luzern dabei zu unterstützen und zu schützen. PpMsc. (18.01.1390)
König Sigismund erneuert und bestätigt die Rechte und Freiheiten der Stadt Luzern. PpMsc. (30.08.1413)
Petermann von Luternau, Edelknecht, urkundet, dass er mit seiner Feste Kastelen von Schultheiss und Rat von Luzern zum Bürger aufgenommen worden sei; er sei aber nicht zur Reisepflicht verbunden, sondern nur seine Leute. (24.04.1416)
Entstehungszeitraum:18.01.1390 - 24.04.1416
Konkordanz:URK 883/18122, 18146, 18151
Archivalienart:Akte
Stufe:Archiveinheit
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1446
Erforderliche Bewilligung:siehe Zugangsbestimmungen bei Akzession
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

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