AS 53/97 Ritter Otto v. Bottenstein bezeugt, dass er eine Hube in Bottenwil als Erblehen besitze unter der Bedingung, dass er dem Abt und der Kirche von Einsiedeln jährlich 15 Schilling je zur Hälfte auf St. Andreas und Johannes des Täufers Tag in Dagmersellen entrichten soll. PpMsc. 36 x 22,5, 12

Archivplan-Kontext


Signatur:AS 53/97
Titel:Ritter Otto v. Bottenstein bezeugt, dass er eine Hube in Bottenwil als Erblehen besitze unter der Bedingung, dass er dem Abt und der Kirche von Einsiedeln jährlich 15 Schilling je zur Hälfte auf St. Andreas und Johannes des Täufers Tag in Dagmersellen entrichten soll. PpMsc. 36 x 22,5
Entstehungszeitraum:1268
Konkordanz:URK 882/18011
Archivalienart:Akte
Stufe:Archiveinheit
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1298
Erforderliche Bewilligung:siehe Zugangsbestimmungen bei Akzession
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=1162214
 
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