URK 662/13267 Schultheiss und Rat der Stadt Solothurn urkunden, dass Ritter Heinrich von Ottenwil und sein Neffe Heinrich ihr in der Stadt gelegenes Haus samt aller Zugehörde um 28 Pfund an das Kloster St. Urban verkauft haben. Die Stadt erteilt dem Kloster das Burgrecht und befreit es von allen Z

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:URK 662/13267
Titel:Schultheiss und Rat der Stadt Solothurn urkunden, dass Ritter Heinrich von Ottenwil und sein Neffe Heinrich ihr in der Stadt gelegenes Haus samt aller Zugehörde um 28 Pfund an das Kloster St. Urban verkauft haben. Die Stadt erteilt dem Kloster das Burgrecht und befreit es von allen Zöllen, dagegen soll es gehalten sein, denen von Solothurn auf Kosten der Stadt einen Geistlichen auf ihre Gesandtschaften mitzugeben.
Entstehungszeitraum:24.11.1252
Entstehungszeitraum, Anm.:Solothurn, viii. kal. decembris.
Archivalienart:Urkunde
Stufe:Archiveinheit

Angaben zu Inhalt und Struktur

Siegler:Kapitel von St. Urban; Stadt Solothurn.
Trägermaterial:Pergament

Angaben zur Benutzung

Sprache / Schrift:Lateinisch

Angaben zu verwandtem Material

Verwandtes Material:URK 662/13271.
Veröffentlichungen:Quellenwerk I/1, Nr. 677.
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1282
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=1120506
 
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