URK 646/12910 Andreas Mimental, Ammann zu Langenthal und das Gericht daselbst erkennen unter Berufung auf einen Spruch des Rats von Bern in diesem Streit, dass gleich allen anderen Schupposen zu Wynau auch Hans Ammann und Hans Zeltner von Niderbuchsiten ab ihren zwei Schupposen zu Wynau verpflicht

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:URK 646/12910
Titel:Andreas Mimental, Ammann zu Langenthal und das Gericht daselbst erkennen unter Berufung auf einen Spruch des Rats von Bern in diesem Streit, dass gleich allen anderen Schupposen zu Wynau auch Hans Ammann und Hans Zeltner von Niderbuchsiten ab ihren zwei Schupposen zu Wynau verpflichtet seien, dem Kloster den Futterhafer zu entrichten.
Entstehungszeitraum:21.01.1482
Entstehungszeitraum, Anm.:Langenthal, 1482 mentag nach St. Sebastians tag.
Archivalienart:Urkunde
Stufe:Archiveinheit

Angaben zu Inhalt und Struktur

Siegler:Hans Eigensatz, Vogt zu Wangen.

Angaben zur Benutzung

Sprache / Schrift:Deutsch

Angaben zu verwandtem Material

Kopien bzw. Reproduktionen:Eine Abschrift vide Berner Vidimus pag. 365.
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1512
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=1120430
 
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