URK 579/11621 Schultheiss und Rat von Luzern entscheiden, dass die Kirchgenossen des Kapitels Neuenkirch die Leutkirche mit Chor und Glockenturm unterhalten und bedachen sollen, mit Ausnahme des Chörleins über dem Fronaltar, dessen Bedachung den Klosterfrauen überbunden wird., 1471.12.06 (Archivei

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Angaben zur Identifikation

Signatur:URK 579/11621
Titel:Schultheiss und Rat von Luzern entscheiden, dass die Kirchgenossen des Kapitels Neuenkirch die Leutkirche mit Chor und Glockenturm unterhalten und bedachen sollen, mit Ausnahme des Chörleins über dem Fronaltar, dessen Bedachung den Klosterfrauen überbunden wird.
Entstehungszeitraum:06.12.1471
Entstehungszeitraum, Anm.:1471 am fritag nach sant Andreas tag des heiligen zwoelffbotten.
Archivalienart:Urkunde
Stufe:Archiveinheit

Angaben zu Inhalt und Struktur

Siegler:Luzern, Stadt (Sekretsiegel).
Trägermaterial:Pergament

Angaben zur Benutzung

Sprache / Schrift:Deutsch
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1501
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=1117470
 
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