URK 577/11603 Schultheiss und Rat von Luzern beurkunden, dass Hans Hofer sein Gut in Neuenkirch, die Gotteshausgüter genannt, wegen Schulden verkaufen musste; für einen Zins von zwei Malter beiderlei Guts und zwei Stuffelhühner, die dem Kloster Neuenkirch von diesen Gütern zustehen, wird eine Gült

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Angaben zur Identifikation

Signatur:URK 577/11603
Titel:Schultheiss und Rat von Luzern beurkunden, dass Hans Hofer sein Gut in Neuenkirch, die Gotteshausgüter genannt, wegen Schulden verkaufen musste; für einen Zins von zwei Malter beiderlei Guts und zwei Stuffelhühner, die dem Kloster Neuenkirch von diesen Gütern zustehen, wird eine Gült errichtet.
Entstehungszeitraum:05.05.1545
Entstehungszeitraum, Anm.:1545 uff zinstag dem fünfften tag meyens.
Archivalienart:Urkunde
Stufe:Archiveinheit

Angaben zu Inhalt und Struktur

Siegler:Luzern, Stadt (Sekretsiegel).
Trägermaterial:Pergament

Angaben zur Benutzung

Sprache / Schrift:Deutsch
Physische Beschaffenheit:Flecken
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1575
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=1117444
 
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