URK 574/11539 Erkanntnis von Schultheiss und Rat der Stadt Luzern betreffend der Regelung zwischen dem Kloster Rathausen und den Kirchgenossen von Neuenkirch bezüglich der Erhaltung von Kirche, Chor und Kirchenornamente, ferner der Beleuchtung von Altären und Ampeln, der Versorgung des hl. Kreuzal

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Angaben zur Identifikation

Signatur:URK 574/11539
Titel:Erkanntnis von Schultheiss und Rat der Stadt Luzern betreffend der Regelung zwischen dem Kloster Rathausen und den Kirchgenossen von Neuenkirch bezüglich der Erhaltung von Kirche, Chor und Kirchenornamente, ferner der Beleuchtung von Altären und Ampeln, der Versorgung des hl. Kreuzaltars, des Kirchenweins, Hostien und Weihrauchs, der Jahrzeiten und Exequien, des Pfarrsatzes und Wohnung des Geistlichen sowie des Sigristendienstes und gemeinen Almosens.
Entstehungszeitraum:23.03.1589
Entstehungszeitraum, Anm.:Luzern, 1589 uff donstag vor dem heyligen palmtag.
Archivalienart:Urkunde
Stufe:Archiveinheit

Angaben zu Inhalt und Struktur

Siegler:Luzern, Stadt (Sekretsiegel).
Trägermaterial:Pergament

Angaben zur Benutzung

Sprache / Schrift:Deutsch
Physische Beschaffenheit:stellenweise etwas abgerieben

Angaben zu verwandtem Material

Veröffentlichungen:Der Geschichtsfreund 3, S. 276-283.
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1619
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=1117361
 
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