Angaben zur Identifikation |
Signatur: | URK 451/8097 |
Titel: | Vertrag zwischen der Stadt Luzern und dem Stift im Hof über die gegenseitigen Verhältnisse nach der Umwandlung des Benediktinerklosters in ein Kollegiatstift: 1. Schutz der gegenseitigen Rechte; 2. Überlassung des Besatzungsrechts der Leutpriesterei und der Laienpfrund an den Rat; 3. Überlassung des Besatzungsrechts der vier Ämter (Kustorei, Kammerei, Bauamt und Almosneramt) mit dem Vorbehalt, diese aus dem Kapitel zu wählen; 4. die Wahl des Propsts und der Chorherrn soll durch Rat und Kapitel gemeinsam erfolgen, nämlich durch einen Zusatz so vieler Ratsglieder als wählende Kapitularen sind, mit gleichzeitiger Ernennung eines Obmanns bei gleichgeteilten Stimmen; 5. jeder Chorherr soll residieren, den Gottesdienst fleissig besuchen, anständig gekleidet sein und sittlichen Lebenswandel führen; 6. die Chorherrn sollen erben und beerbt werden können nach der Stadt Luzern Recht. |
Entstehungszeitraum: | 13.09.1456 |
Entstehungszeitraum, Anm.: | 1456 uff mentag vor des heiligen crutzes tag zuo herbst. |
Archivalienart: | Urkunde |
Stufe: | Archiveinheit |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Siegler: | Heinrich von Hewen, Bischof von Konstanz; Generalvikar des Bistums Konstanz; Johannes Schweiger, Propst des Klosters Luzern; Kloster Luzern, Konvent; Luzern, Stadt. |
Trägermaterial: | Pergament |
Ansichtsbild: |
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Angaben zur Benutzung |
Sprache / Schrift: | Deutsch |
Physische Beschaffenheit: | verschmutzt; zerknittert |
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Angaben zu verwandtem Material |
Veröffentlichungen: | Der Geschichtsfreund V, 297. |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1486 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=1114814 |
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