URK 178/2616 Schultheiss und Rat der Stadt Luzern entscheiden, dass der Grundzins, der vor einigen Jahren von Reiden, Wikon und Mehlsecken für die Bewilligung von Wässerungen und Einschlägen auferlegt worden ist, nämlich von jeder Juchart ein Viertel Korn, dem Schlossvogt zu Wikon verabfolgt werde

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Angaben zur Identifikation

Signatur:URK 178/2616
Titel:Schultheiss und Rat der Stadt Luzern entscheiden, dass der Grundzins, der vor einigen Jahren von Reiden, Wikon und Mehlsecken für die Bewilligung von Wässerungen und Einschlägen auferlegt worden ist, nämlich von jeder Juchart ein Viertel Korn, dem Schlossvogt zu Wikon verabfolgt werden soll, soweit er im Twing Wikon liegt.
Entstehungszeitraum:12.09.1569
Entstehungszeitraum, Anm.:1569 uff montag vor des helgen krützes erhöchung tag.
Archivalienart:Urkunde
Stufe:Archiveinheit

Angaben zu Inhalt und Struktur

Siegler:Luzern, Stadt.
Trägermaterial:Pergament

Angaben zur Benutzung

Sprache / Schrift:Deutsch
Physische Beschaffenheit:gut
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1599
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=1108716
 
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