Kassierte Gülten, 1485-1982 (Tektonik)

Archivplan-Kontext


Titel:Kassierte Gülten
Inhalt:Die kassierten, durch Schlitzung entwerteten Gülten gelangten v. a. aus der kantonalen Einzinserkasse und im Zusammenhang mit der Einführung des schweizerischen Grundbuches aus den Hypothekarkanzleien ins Staatsarchiv. Sie bilden hier einen eigenen Bestand mit der Signatur GK. Die sogenannten Gültkopien (Schatzungsvorlagen), die im wesentlichen denselben Informationsgehalt aufweisen wie die Gülten, befinden sich bei den Akten der ehemaligen Landvogteien.
Die Gülten wurden im Staatsarchiv nach Gemeinden getrennt und chronologisch geordnet in Schachteln abgelegt. Im Laufe der Zeit wurden die Gülten zu zahlreichen Gemeinden nach den belasteten Liegenschaften (Unterpfand) geordnet und detailliert erschlossen. 1993 war rund ein Drittel der Gemeinden mit Verzeichnissen erschlossen. Die Erschliessung weiterer Gemeinden ist im Gange.
Entstehungszeitraum:1485 - 1982
Stufe:Tektonik
Bemerkung:Die Pergamentgülten, die aus der Einzinserkasse ins Staatsarchiv gelangten, werden bei den Urkunden abgelegt (URK resp. PA 1000/20150-1025/20769).
Einleitung zum gedruckten Repertorium

Das Repertorium REP 55 erschliesst die im Kanton Luzern kassierten, d. h. durch Schlitzung entwerteten Gülten. Sie sind zur Hauptsache von zwei Seiten an das Staatsarchiv Luzern worden und zwar von
- der Einzinserkasse des Kantons Luzern
- den Hypothekarkanzleien (im Zusammenhang mit der Einführung des schweizerischen Grundbuches).

Die Gülten enthalten eine Beschreibung des Unterpfandes inkl. der Lokalisierung durch die Nennung der anstossenden Grundstücke. Erwähnt werden der Schatzungswert und die bestehende Belastung des Unterpfandes, die Kreditsumme und der Name des Kreditnehmers und des ersten Kreditgebers.

Im Bestand „Kassierte Gülten" (GK) des Staatsarchivs Luzern sind 3 Stufen der Bearbeitung anzutreffen:
- unbearbeitete Gemeinden: die Gülten liegen chronologisch geordnet vor
- provisorisch bearbeitete Gemeinden: die Gülten liegen alphabetisch geordnet nach Hofnamen vor, werden aber noch Zuwachs erhalten und haben deshalb noch keine vollständige Signatur
- bearbeitete Gemeinden: die Gülten sind endgültig verzeichnet, nach Hofnamen geordnet.

Für die Einordnung der einzelnen Gülten gelten folgende Regeln:
- Die Ordnung folgt in der alphabetischen Reihenfolge den politischen Gemeinden. Innerhalb der Gemeinden ist wo nötig eine territoriale Unterordnung gewählt.
- Für die Einordnung wird nicht auf die Angaben am Anfang der Gült abgestellt, wo der Gülterrichter genannt wird, sondern auf die Angaben über die Liegenschaft selber, die im Text mit der Bezeichnung „Von uff und ab..." eingeleitet werden. Der Gülterrichter wohnt nicht immer auf der Liegenschaft, die belastet wird.
- Innerhalb einer Gemeinde werden drei Hauptgruppen gebildet: Zuerst werden jene Gülten verzeichnet, die keine genauen Ortsangaben enthalten. Dann folgen die Gülten, die im „Dorf oder „Zwing" errichtet werden, und zuletzt werden die „Höfe" in alphabetischer Reihenfolge aufgezählt. Für die alphabetische Einordnung ist der Grundname entscheidend, Z.B. gilt „Arig" für „Mittel Arig" als Grundname, „Schwand" für „Ausser Schwand" usw. Die Schreibweise ist von der Volkszählungstabelle von 1880 übernommen worden (Bibliotheksignatur E. a 33).
- Das Datum bezieht sich auf den Beginn der Gült („angangen uf... ").
- Innerhalb eines Hofes sind die Gülten chronologisch geordnet.

Im Staatsarchiv Luzern liegen kassierte Gülten auch noch in anderen Beständen:
- URK 370/6632 - 380/6971 (REP 20/1-2 und REP 21/1-2)
- URK 1000/20150 - 1025/20769 (REP 71/7, Privatarchive
Zu beachten sind im weiteren die Gültkopien bei den Akten der verschiedenen Luzerner Landvogteien (siehe die Repertorien zu AKT 11) sowie die Kauf- und Gültenprotokolle aus den Hypothekarkanzleien der Luzerner Ämter (siehe die Repertorien 65/2 - 65/4).

November 1998
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:siehe auch:
GK 109 Kassierte Pergamentgülten, 1415-1687.02.02 (Bestand)

siehe auch:
Grundbuchamt Entlebuch (in Schüpfheim) (1946-2010) (Provenienz)

siehe auch:
Grundbuchamt Hochdorf (1933-2010) (Provenienz)

siehe auch:
Grundbuchamt Luzern-Land (1933-2010) (Provenienz)

siehe auch:
Grundbuchamt Sursee (1936-2010) (Provenienz)

siehe auch:
Grundbuchamt Willisau (1941-2010) (Provenienz)
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.2012
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=107934
 
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